Dienstag, 10.02.2026 18:54 Uhr

Die BahnCard ein Diskriminierungsmodell ? Update 18.01.26

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Bundesweit, 18.01.2026, 15:28 Uhr
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In China und Japan ist Pünktlichkeit oberstes Gebot
In China und Japan ist Pünktlichkeit oberstes Gebot  Bild: dpung / Pixabay.de

Bundesweit [ENA] Das Thema BahnCard geht in die nächste Runde. Diesmal geht es darum, das Bestandskunden der BahnCard gegenüber Kunden, die vom 16.01. – 05.02.2026 eine Probe BahnCard Gold kaufen, leider im Nachteil sind. Probe BahnCard Gold, was heisst das ? Viele kennen das neue Angebot der Bahn noch nicht.

Seit 16. Januar 2026 buchbar, nimmt dieses Angebot Bezug auf die bevorstehenden Olympischen Winterspiele in Mailand Cortina 2026 vom Freitag, 6. Februar 2026 – Sonntag, 22. Februar 2026. Denn das Angebot ist so: Die BahnCard Gold Probe beinhaltet erst einmal die gleichen Vorteile wie jede BahnCard; 25 oder 50 % Rabatt auf gewisse Bahnpreise. Die ProbeCard gilt ab Buchungsdatum der Karte für 3 Monate. Mindestens, denn wenn sie nicht 1 Monat vor Ablauf kündigen, verlängert sich die Karte um ein Jahr zum Jahrespreis. Bei der GoldCard kommt folgender Bonus dazu:

Wenn die deutsche Mannschaft im genannten Olympiade – Zeitraum eine Goldmedaille erringt, können alle ProbeBahnCardGOLD Inhaber am nächsten Tag in der gebuchten Klasse kostenlos innerhalb Deutschlands beliebig viele Fahrten unternehmen. Wie gesagt, für lau. Egal ob von Hamburg nach München, von Berlin nach Frankfurt. Immer kostenlos. Aber eben nur, wenn sie die BahnCardGold Probe haben. Es gilt keine normale BahnCard, es gilt keine andere ProbeCard. Wer also viel zahlt, die BahnCard für ein Jahr bezahlt hat, hat Pech gehabt. Meine Empfehlung: Buchen Sie einfach eine Probe GoldCard zu ihrer vorhandenen Karte dazu.

Denn bei einem Preis vom 19.90 Euro bzw. 39.90 Euro (2. + 1. Klasse) lohnt sich das Ganze trotz der vorhandenen BahnCard schon bei einer Hin- und Rückfahrt im ICE, da diese Fahrten i.d.R. teurer sind als der gesamte Preis der BahnCard Probe. Eine Regelung, das sie nicht mehrere BahnCards besitzen dürfen, gibt es nicht. Ich gehe davon aus, warte aber noch auf eine Rückinfo des Presseservices der Deutschen Bahn AG, das nicht 2 ProbeBahnCards gleichzeitig laufen können. Bedeutet, haben sie derzeit eine gültige Probe Card, können sie keine neue dazubuchen. Zu prüfen wäre, ob sie eine neue buchen können, wenn sie die alte Karte erklärend nicht mehr nutzen oder diese eine andere Klasse beinhaltet.

Interessant wird es sein, wie sich in diesen Tagen die Fahrgastzahlen entwickeln, wenn Zehntausende oder mehr ihre Gratisfahrten antreten, denn diesmal lohnt es sich ja viel mehr für die Fahrgäste als Inhaber dieser Karte als zu den damaligen Deutschlandticket 9 Euro, und da waren die Züge bereits proppevoll. Und wer sich die BahnCard Probe Gold kauft, spekuliert natürlich auf die Freifahrten, um weite Strecken im ICE kostenlos zu nutzen. Sonst würde ja keiner die Gold - Card kaufen. Es wird sicherlich auf manchen Strecken an Freifahrttagen sinnvoll sein, eine Platzreservierung, selbst in der 1. Klasse, vorzunehmen. Die kostet aber 5.50 Euro pro Strecke. Weiter mit dem normalen Bericht:

BahnCards gibt es schon lange, zu früheren Zeiten waren es erst einmal überschaubare 3 Kategorien, an die ich mich erinnern kann: 25 % Rabatt, 50 % Rabatt und 100 % Rabatt. Dazu 1. oder 2. Klasse zur Auswahl. Inzwischen gibt es auch eine Unterscheidung in den Altersgruppen. Haben Sie sich nicht einmal gefragt, warum Sie als möglicher Vielreisender trotzdem die teuersten Fahrpreise bekommen ? Das sind alle Personen, die zwischen 27 – 64 Jahre alt sind. Für alle anderen Altersgruppen gibt es versch. Modelle von Angebotspreisen. Was sich bis zu 50 % Rabatt auf die regulären BahnCard Preise niederschlägt.

Das Kinder, in diesem Fall von 6 – 18 Jahre, einen reduzierten Preis bekommen, ist ja auch bei Veranstaltungen, Museen, Konzerten whatever so, auch wenn die Altersgruppen nach oben hin variieren. Dann kommt eine eingeführte Sonderaltersgruppe zwischen 19 – 26 Jahren, ich nenne sie mal Studenten- oder Jugendgruppe. Warum hier besondere Rabatte eingeführt worden sind vor einiger Zeit, bleibt mir verschlossen. Wo doch Studenten mit allen möglichen Rabatten beglückt werden, selbst das Semesterticket enthält für einen minimalen Aufpreis die Nutzung des Nahverkehrs in Sachen Bussen und Bahn.

Warum jetzt in Göttingen mit dem Semesterticket Studenten auch noch kostenlos in Theatervorstellungen gehen können, bleibt das Geheimnis der OB, gerade in Zeiten, wo das Theater regelmäßig rote Zahlen schreibt. Kommen wir zur normalen Bürgergruppe zwischen 27 – 64 Jahren. Dann zahlen sie in allen Bereichen den vollen BahnCard Preis. Das bedeutet: BahnCard 25 % 62.90 Euro, BahnCard 50 % 244.- Euro und wer viel Geld übrig hat, die BahnCard 100 für 4899.- Euro; jeweils 2. Klasse. 1. Klasse lasse ich aussen vor, genauso wie irgendwelche Probekarten. Hier geht es um die regulären Jahres BahnCards.

Ab 65 Jahren können Sie die sogenannte Rentner (Senioren) BahnCard buchen, die bis zu 50 % Rabatt auf die BahnCard bedeutet. Aber Achtung: Das Ganze nennt sich zwar Senioren BahnCard, aber Senior ist nicht gleich Senior. Eigentlich sind ja alle Personen, die offiziell ihre Rente z.B. von der Deutschen Rentenversicherung beziehen und einen entsprechenden Rentenausweis haben, Rentner. Das gilt aber nicht bei der Bahn. Da gibt es gleich 3 Klassen von Rentnern. Ich erklär das mal: Da gibt es die normalen (eigentlich unnormalen) Rentner ab 65 Jahre, die ja eigentlich i.d.R. erst ab 67 Rentner sind. Das hat die Bahn aber bisher nicht angepasst, lohnt sich auch nicht, da ja dieses Jahr die 70 als offizielles neues Eintrittsalter im Raum steht.

Dann gibt es staatlich anerkannte Rentner, die aber nicht 65 sind, weil die z.B. früher in Rente gegangen sind weil sie 45 Jahre Erwerbsleben abgeleistet haben oder und Abzüge in Kauf genommen haben. Pech gehabt, das ist kein echter Rentner und damit volle Zahlung. Genauso ergeht es Personen, die aus Krankheitsgeschichten und körperlichen Einschränkungen z.B. einen Schwerbehindertenausweis mit 50 % Grad der Behinderung besitzen und deshalb eine Teilerwerbsminderungsrente beziehen. Auch nicht berechtigt, volle Zahlung. Aber es gibt einen Fall, wo die betreffende Person dann doch in den Genuß der sogenannten ermäßigten BahnCard kommt: Sie kann entweder eine 70 % ige Schwerbehinderung nachweisen oder bekommt volle Erwerbsminderungsrente.

Dann spielt auch das Alter keine Rolle mehr. Verbeamtete Lehrer, die mit 49 in Pension geschrieben werden, sind also berechtigt… äh Moment, gab oder gibt es nicht sowieso für Beamte besondere Regelungen ? Also ich meine diese Zeiten noch zu kennen. Übrigens genauso für Journalisten, die 50 % Rabatt auf die 50 % BahnCard bekommen haben. Das hat die Bahn aber längst abgeschafft mit der Begründung: Das passe nicht mehr in die heutige Zeit. Ach so, aber die geschenkte Jahres BahnCard 1. Klasse 100 % für Bundestagsabgeordnete, die normalen Personen 7999.- Euro abverlangt, passt noch in die heutige Zeit ? Alles klar. Und wo wir gerade dieses schöne Thema haben.

Ja, die Bundestagsabgeordneten dürfen die BahnCard 100 % 1. Klasse auch für private Reisen nutzen. Das kommt aufgrund einer 2012 gemachten Beschwerde vom damaligen SPD Mann Steinbrück (das werden viele nicht wissen), der sich darüber beschwert hatte, das im Text der Bundestagsverwaltung folgender Passus stehen würde: „ Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte zur Verfügung, die für das Mandat, nicht aber privat genutzt werden darf. „ Das war am 14. November. Einen Tag später fehlte plötzlich der Halbsatz, das Verbot privater Nutzung wurde demnach ersatzlos gestrichen. Ist doch schön, wenn man sich seine eigenen passenden Gesetze machen kann. Das hat sich nicht nur bis heute beibehalten, es ist noch schlimmer geworden. Ein anderes Thema.

Jeder kann sich über meine Ausführungen Gedanken machen oder auch nicht, ob er die Regeln der Deutschen Bahn gut findet. Ich finde manche Regelungen diskriminierend für bestimmte Bevölkerungsgruppen; wo wir doch heutzutage jeden Blödsinn und Unsinn als diskriminierend und nicht zeitgemäß geißeln. Nur hier nicht. Wie gesagt, wer profitiert, findet das natürlich gut und richtig. Warum bestimmte Berifsgruppen und Altersgruppen bevorzugt werden, erschließt sich mir jedenfalls nicht, aber bezahlen darf der Steuerzahler dafür. Millionen alleine im Bereich der Abgeordneten.

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