Internationaler Tag der Kinderrechte
Frankfurt am Main [ENA] Heute, am 20. November, ist der Internationale Tag der Kinderrechte. Nach UN-Angaben arbeiten rund 138 Millionen Kinder in ausbeuterischen, ungesunden Verhältnissen. Die Kinderrechte, das Recht auf Bildung, freie Zeit zum Spielen, gesunde Umwelt usw. werden in vielen Ländern nicht gewährleistet.
Ein Beispiel von Kinderarbeit: Zwölf Stunden Arbeit, sieben Tage die Woche unter kinderunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen und unter Nichteinhaltung der Vereinbarungen der UN-Kinderrechtskonvention. Kanishka, ein 14-jähriges Mädchen aus Indien, berichtet, dass sie aus der Schule genommen wurde, um Geld zu verdienen. Sie wurde in eine Textilfabrik gesteckt. Zwölf Stunden am Tag steht sie mit anderen an den Maschinen, sieben Tage die Woche. Es ist heiß, laut und gefährlich. Abends kehrt sie in eine winzige Unterkunft zurück, zusammengepfercht mit zwanzig anderen Mädchen in einem 10 qm großen Zimmer. »Meine Hände und Beine taten mir weh, ich wollte nur schlafen “
Die Fabrik ist mit hohen Mauern und Stacheldrahtzaun umgeben. Die Arbeiterinnen können nur einmal im Monat das Gelände und nur mit Aufseher verlassen. Quelle: “Selbstbestimmt leben – weltweit”, 4/25, Terres des Hommes, Seite 10-13. In solchen Textilfabriken arbeiten Mädchen und junge Frauen unter ausbeuterischen, sklavenhaften Bedingungen. Die Ausbeutung von Kindern in Zuliefererbetrieben sollte das Lieferkettengesetz verhindern. Ohne Gesetz und Kontrolle gibt es leider keine Verbesserung der Situation. Warum sind Kinderrechte wichtig? Ein Kind benötigt wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere einen angemessenen rechtlichen Schutz.
Lieferkettengesetz: Das Lieferkettengesetz sollte in globalen Lieferketten die Menschenrechte und den Umweltschutz stärken. Ausbeuterische Kinderarbeit sollte damit in den Zulieferbetrieben abgeschafft werden. Das Lieferkettengesetz ist nun verwässert und der Adressatenkreis stark verringert. Es wird keine positive Wirkung bei der Durchsetzung des Verbotes von ausbeuterischer oder gesundheitsgefährdender Kinderarbeit hervorbringen. Das haben wir der EVP in der parlamentarischen Zusammenarbeit mit den Rechtsparteien im Europaparlament zu verdanken. Am 13. November 2025 beschloss das Europäische Parlament das Omnibus-I-Paket, der die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) „vereinfachen“ soll.
Es folgen Auszüge aus der Konvention über die Rechte des Kindes, der UN-Kinderrechtskonvention (KRK). Die Konvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Die Bundesrepublik Deutschland hat der Kinderrechtskonvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 zugestimmt. In allen Ländern der Erde gibt es besonders betroffene Kinder. Kinder, die in außerordentlich schwierigen Verhältnissen leben und daher besonderer Berücksichtigung bedürfen. Jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist gemäß der Kinderrechtskonvention ein Kind. Grundsätzlich darf es keine Diskriminierung von Kindern geben. Das Wohl des Kindes ist vorrangig zu berücksichtigen.
Die Vertragsstaaten berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Artikel 19: Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen. Artikel 22: Flüchtlingskinder. Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das als Flüchtling angesehen wird, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält.
Artikel 24: Gesundheitsvorsorge. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an. … Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird. Gesundheitsvorsorge bedeutet die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberes Trinkwasser. Die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung sind zu berücksichtigen. Artikel 28: Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an. Artikel 31: Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
Artikel 32: Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte. Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Artikel 37: Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden;
Artikel 38: Die Vertragsstaaten ergreifen alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass von einem bewaffneten Konflikt betroffene Kinder geschützt und betreut werden.




















































