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Die Corona-Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Verantwortlicher Autor: Peter Michael Neuen Berlin, 06.10.2020, 12:28 Uhr
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Berlin [ENA] Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums wurden per 29.09.2020 bisher Corona-Hilfen für Unternehmen mit einem Volumen von 70,0 Milliarden Euro bewilligt. Diese Mittel setzen sich aus dem KfW-Sonderprogramm, den Soforthilfen, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds sowie Bürgschaften zusammen. Hiervon stammen aus dem KfW-Sonderprogramm 45,3 Milliarden Euro und aus den Soforthilfen 13,8 Milliarden Euro.

Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass Anträge für das Soforthilfeprogramm des Bundes nur bis zum 31.05.2020 gestellt werden konnten. Aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds stammen 6,4 Milliarden Euro, aus den Bürgschaften 1,0 Milliarden Euro und den Großbürgschaften 2,7 Milliarden Euro. Im Rahmen des "Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Unternehmen" wurden bisher ca. 103.600 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,3 Milliarden Euro gestellt und bis zum Stichtag 29.09.20 etwa 871 Millionen Euro bewilligt. Dies entspricht einer Quote von 63,15 Prozent.

Bereits am 18.09.2020 teilte Bundesminister Peter Altmaier mit, dass die Bundesregierung bzw. das Bundeswirtschaftsministerium gerade die Unternehmen nicht allein lassen wird, die weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können! Kleine und Kleinstunternehmen erhalten im verlängerten Programm höhere Förderbeiträge. Und bisher hat Peter Altmaier seine Zusagen immer gehalten. Wichtig ist auch, dass die Überbrückungshilfe in die Verlängerung geht. Die Antragsfrist für die "Überbrückungshilfe I", die die Monate Juni bis August 2020 umfasste, endet am 09.10.2020. Die zweite Phase umfasst die Monate September bis Dezember 2020 und die dafür erforderlichen Anträge können voraussichtlich ab Mitte Oktobergestellt werden.

Hierbei ist zu beachten, dass Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe, also für die Monate Juni bis August 2020, bis spätestens 09.10.2020 gestellt werden müssen. Danach ist es nicht mehr möglich, rückwirkend einen Antrag für die erste Phase der Förderung zu stellen. Ausführliche Erläuterungen finden Sie auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums unter "Leitfaden für Antragserfassende". Wichtig ist, dass die Beantragung mit Unterstützung eines Steuerberaters erfolgen sollte, da die Umsatzrückgänge bestätigt werden müssen.

Die Abläufe und Besonderheiten können Sie ebenfalls dem oben bereits erwähnten Leitfaden entnehmen. Abschließend wünsche ich Ihnen, dass Sie die benötigten und beantragten Förderungen erhalten und bitte bleiben Sie gesund. Über die weitere Entwicklung werde ich Sie im November informieren, wenn die aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums vorliegen, bei deren Pressestelle ich mich nochmals ausdrücklich für die zur Verfügung gestellten Informationen bedanken möchte.

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