Freitag, 18.05.2012 13:02 Uhr

Die elektronische Gesundheitskarte zur Kostensteigerung

Verfasser: Jörg Riesenberg Berlin, 09.01.2012, 17:06 Uhr
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Wichtigster Unterschied zur KVK: Das Foto
Wichtigster Unterschied zur KVK: Das Foto  Bild: Jörg Resenberg

Berlin [ENA] Bis zum Jahresende 2012 sollen mindestens 70% aller gesetzlich Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte versorgt sein. Der wichtigste Unterschied zur bisherigen KVK sind das Foto und die resultierenden hohen Kosten. Wesentlicher Vorteil soll der Schutz vor Missbrauch sein.

Es ist keine große Überraschung, dass bei einer Neueinführung in der ersten Phase hohe Kosten entstehen können - meist sogar höher als vorher prognostiziert - sollte doch aber die Verantwortlichen für diesen Prozess veranlassen, ein waches Auge auf den Einsatz der Mittel zu werfen - auch in Auswertung der kürzlich vorgelegten Studie des Beratungsunternehmens A.T. Karney, zur Bürokratie im öffentlichen Gesundheitswesen. Darin wurde festgestellt, dass die für die formelle Gestaltung der bürokratischen Abläufe im Jahre 2010 ca. 40,4 Mrd. € (das sind ca. 23% des Gesamtbudgets) aufgewendet wurden. Leider wird der effektiven Senkung der Kosten weniger Aufmerksamkeit geschenkt als angenommen.

Häufig werden Prozesse lediglich von den Krankenkassen in die kurativ tätigen Bereiche verlagert bzw. werden Kostenerstattungen nur unzureichend vorbereitet oder analysiert. Dies sollen zwei konkrete Beispiele verdeutlichen. Erster Fall: Zur Sicherung eines möglichst reibungslosen Ablaufes der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in den Einrichtungen und Arztpraxen, stellten die Krankenkassen einen festen Betrag zur Verfügung, der zeitlich befristet zur Finanzierung der Kartenterminals in den Einrichtungen dienen sollte. Normalerweise reichte dieser Betrag, um ein Kartenterminal zu erwerben und eventuell geringe Kosten für die Einbindung in die Software zu begleichen. Daran wäre normalerweise nichts auszusetzen.

Zumindest ein "pfiffiger" Softwareentwickler kam jedoch auf die geniale Idee, an den vielen Millionen ordentlich mitzuverdienen. Jener schickte an "seine" Programmanwender Rechnungen über jeweils 150 € für die Programmanpassung. Nun gut, würde man sagen - wenn da nicht folgender Umstand wäre: Es handelt sich um ein Ein-Mann-Unternehmen, das sämtliche Programminstallationen den Anwendern überlässt und grundsätzlich nur über das Internet arbeitet, d.h. Servicekosten durch Außendiensteinsatz entstehen nicht. Das wäre die stolze Summe von 120.000 € für die Bereitstellung eines Treibers (bei mind. 800 Anwendern nach eigener Angabe des Softwareentwicklers), der normalerweise zur Funktion der Software gehört.

Nur noch einmal zur Erinnerung: Gegenwärtig ist die Gesundheitskarte inhaltlich mit der bisherigen KVK identisch. Selbst wenn man einen Aufwand von 10 Stunden ansetzen würde (es entsteht ja ansonsten kein Aufwand an Material und Versandkosten), wäre dies ein stolzer Stundenlohn von 12.000 €. Hier zeigt sich wiederum, das "kluge Köpfe" dort, wo keine Kontrolle oder Übersicht mehr herrscht, abschöpfen was sie können - hier sind es die Beiträge der Versicherten. Das zweite Beispiel zeigt, wie öffentlich-rechtliche Einrichtungen mit Hilfe des Verweisens auf die moderne Kommunikationstechnik ihre Archive auf Kosten anderer auslagern:

Mit Beginn des Jahres müssen alle Zahnarztpraxen die Behandlungsdaten zur Abrechnung an die Kassenzahnärztliche Vereinigung per Internet übermitteln. Nunmehr auch auf dem gebiet des Zahnersatzes. Der Uneingeweihte darf wissen, dass hier normalerweise aufgrund der Pläne und Rechnungen, ein hoher Formularanteil anfällt. Diese Abrechnungen wurden der KZV übersandt, dort geprüft und letztendlich archiviert. Nunmehr verbleibt die Papierflut in den Praxen und darf dort 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Da kommen schon einige Meter Ordner zusätzlich zusammen. Gut, dass man schon lange weiss, dass die elektronische Datenverarbeitung kein Papier spart und der Leser darf mal raten, wer die Kosten für diese neue Archivierungsart trägt.

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