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Was darf man noch im Netz schreiben?

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr München/Würzburg, 07.12.2021, 14:01 Uhr
Kommentar: +++ Politik +++ Bericht 11048x gelesen

München/Würzburg [ENA] Immer wieder liest man von sogenannten "Skandalenthüllungen" von den Investigativjournalisten, die sich als vermeintliche Sympathisanten in interne Chats auf sozialen Plattformen "Undercover" einklinken und dann Chatverläufe von mehreren tausenden Kommentaren mitloggen und auszugsweise veröffentlichen. Dass hier nur investigativ bei rechten Parteien, aber nicht bei linken Parteien recherchiert wird, bleibt offen.

Schnipsel werden dann veröffentlicht, ohne dass der Außenstehende den Gesamtkontext kennt und diese Bruchstücke einer Konversation werden dann "bewertet" und oft als "extremistisch" eingestuft. Daher ist es Zeit hier mal klare Grenzen zu definieren, was unter Meinungsfreiheit fällt und was nicht, darf man noch frei denken im Netz und seine Gedanken artikulieren? Ich möchte hier mal ein paar Beispiele Ihnen zeigen, was meiner Meinung nach noch unter Meinungsfreiheit fällt und was nicht, juristisch bewerten können das nur Staatsanwälte und Rechtsanwälte, daher hier nur meine persönliche Einschätzung dazu.

1. Beispiel: Jemand schreibt dass er sich davor fürchtet, dass es in Deutschland zu Aufständen und/oder Bürgerkriegen kommen wird aufgrund der derzeitigen Politik. Fällt das unter Meinungsfreiheit? Meiner Meinung nach, JA! 2. Beispiel: Jemand schreibt, dass er denkt, es komme zu Bürgerkriegen/Aufständen, dies sei nicht mehr zu vermeiden aufgrund der derzeitigen politischen Lage. Fällt dies auch unter Meinungsfreiheit? Meiner Meinung nach, JA! 3. Beispiel: Jemand schreibt, man müsse die politische Lage bekämpfen mit Aufständen/Bürgerkriegen. Fällt das unter Meinungsfreiheit? Meiner Meinung nach, NEIN! Hier findet nach meiner nichtjuristischen Auffassung ein Aufruf statt zu extremistischem Handeln, in den Beispielen 1 und 2 nicht.

Mit der Definition Extremismus wird auch seitens des Verfassungsschutzes unterschieden, ob jemand selber zu Gewalttaten aufruft und/oder diese selber begeht, dann ist das nach Ansicht des Verfassungsschutzes extremistisches Handeln. Während der Gedanke, die Furcht davor, es könne zu Aufständen kommen/Bürgerkriegen auch nach Ansicht des Verfassungsschutzes kein Extremismus darstellt, sondern Meinungsfreiheit. Die Grenzen können sehr schmal sein, auf der Einen Seite ist der aktive Aufruf zu Gewalt oder das eigene aktive Handeln, auf der anderen Seite ist der passive Gedanke darüber. Mit diesem Unterscheidungsmerkmal sollte man meiner Meinung nach Chatverläufe bewerten, über Themen diskutieren darf man nach Art. 5 Grundgesetz.

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