Donnerstag, 28.03.2024 23:00 Uhr

Stadt Hannover reserviert Jobs für Migranten 27.10.2022

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Hannover, 27.10.2022, 18:39 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Politik +++ Bericht 4564x gelesen
Demnächst vorreservierte Arbeitsplätze für unsere neuen Fachkräfte mit Migrationshintergrund
Demnächst vorreservierte Arbeitsplätze für unsere neuen Fachkräfte mit Migrationshintergrund  Bild: Antonio Cansino auf Pixabay.de

Hannover [ENA] Wer hätte das gedacht, was bei uns in Deutschland möglich ist. Den Grünen sei dank, und es wird immer schlimmer. Jetzt hat der grüne Bürgermeister in Hannover, Belit Onay, durchsetzen lassen, das 33 % der städtisch ausgeschriebenen Jobs Personen mit Migrationshintergrund vorbehalten sein müssen.

Grundlage dieser Handlung ist eine einstimmige Abstimmung im hannoverschen Integrationsausschuss, in der Verwaltung die Anzahl der Migranten deutlich zu erhöhen. Es wurde von einer Fünfjahresplanung ausgegangen, die nur zu erreichen sei, wenn mindestens 30 % für dieses Personenkreis reserviert sei. So die Beschlußvorlage. Scheint ja für alle irgendwie in Ordnung zu gehen, keiner weiß natürlich, in welchen deutschen Städten noch so oder ähnlich „ hinter den Kulissen „ einfach mal auf Anweisung vorgegangen wird, ich habe bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin diesen Fall angezeigt als krassen Verstoss gegen die Gleichbehandlung.

Begründung: Mit dieser Reservierung werden alle deutschstämmigen Personen, ins besondere Behinderte, die aufgrund eines Behindertenausweises eine besondere Stellung und Berücksichtigung bei der öffentlichen Stellenbesetzung bei gleicher Eignung haben sollen, diskriminiert. Da weder die Eignung noch die Qualifikation oder oder das Vorhandensein einer Behinderung eine Berücksichtigung findet, verstösst diese Regel gegen vorhandene bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen.

Die insbesondere bei Bewerbungen in öffentlichen Diensten es sogar zwingend vorschreiben mit Strafandrohung bei Nichterfüllung, das Behinderte unabhängig von der möglichen Eignung und Qualifikation zur Ausübung des Jobs zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden müssen. Alleine schon wegen dieser Tatsache liegt eine schwerwiegende Diskriminierung vor. Selbst der Bundestagsabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff FDP hat in diesem Zusammenhang bereits darauf hingewiesen, das so ein Vorgehen offensichtlich verfassungswidrig sei.

Dahingehend hatte ich die Antidiskriminierungsstelle aufgerufen, hier tätig zu werden. Lesen Sie die komplette Antwort im Wortlaut (Gendern entfernt): Sehr geehrter Herr Hildebrandt, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 02. Oktober 2022 und entschuldigen Sie bitte ausnahmsweise die verlängerte Bearbeitungsdauer aufgrund eines erhöhten Beratungsaufkommens. Sie äußern Ihren Unmut darüber, dass der Hannoveraner Bürgermeister, Herr Belit Onay, über den Stadtrat verfügen lassen hat, dass ein Drittel der von der Stadt ausgeschriebenen Stellen an Personen mit Migrationshintergrund vergeben werden sollen.

Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist es, betroffene Bürger zu ihren Handlungsmöglichkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beraten und informieren. Die Beratung durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen, sondern ist vor allem dafür gedacht, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Eine Einschätzung, ob eine Diskriminierung vorliegt, beurteilen wir anhand des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Nicht immer entspricht das allgemeine Verständnis von Diskriminierung und Benachteiligung dem rechtlichen Begriff des AGG. Auf Grund unseres gesetzlichen Auftrags können wir Ihren Fall nur rechtlich bewerten.

Das AGG verbietet Benachteiligungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Erwerbsleben und bei bestimmten privaten Rechtsgeschäften. Auf verwaltungsinterne Verfügungen, Richtlinien etc., die der Bürgermeister erlässt, kann das AGG zunächst nicht direkt angewendet werden. Auch können wir als Bundesbehörde keinen Einfluss auf Verwaltungsvorschriften einer Kommune nehmen. Bewirbt sich jemand ohne sogenannten Migrationshintergrund bei der Stadt Hannover und wird abgelehnt, könnte eine solche Quote ein Indiz für ein Verstoß gegen das AGG in Form eine Ablehnung wegen des fehlenden Migrationshintergrunds darstellen.

§§ 7, 22 AGG. Allerdings ist zu beachten, dass eine Bevorzugung bestimmter Gruppen nicht per se unzulässig ist. Gemäß § 5 AGG kann eine unterschiedliche Behandlung (beispielsweise wegen des Geschlechts, einer Behinderung oder eben auch wegen der Herkunft) zulässig sein, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile für eben diese Gruppe verhindert oder ausgeglichen werden sollen. Es ist durch Studien belegt, dass Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung unterrepräsentiert sind. Auch schließt der Vorstoß des Bürgermeisters nicht per se aus, dass die gesetzliche Vorgabe von der Bevorzugung von schwerbehinderten Bewerber im öffentlichen Dienst weiterhin praktiziert werden kann.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass - unabhängig welche Gruppe (Menschen mit Migrationshintergrund, Behinderung, etc.) gefördert werden soll - eine absolute Bevorzugung wäre unverhältnismäßig. Es muss jedenfalls auch auf die Eignung und Befähigung ankommen. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Soweit die Antwort der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Antwort ist aber nicht korrekt, da hier 2 unterschiedliche Dinge einfach verglichen werden. Die Stelle redet von der Bevorzugung versch. Gruppen wie z.B. Behinderte. Das ist theoretisch richtig. Doch es gibt einen elementaren Unterschied, der die Diskriminierung deutlich macht und das Ganze nur eine Art „ Ausrede „ ist.

Während ein Behinderter lediglich durch die Bekanntgabe der Behinderung in der Bewerbung das Recht erlangt, bei öffentlichen Stellenausschreibungen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen zu werden, was zum einen noch lange nicht bedeutet, das er eingestellt wird oder eine Einstellungsquote von Behinderten überhaupt besteht bei der ausgeschriebenen Stelle, insbesondere dann, wenn die Behindertenquote schon erfüllt ist, ist es ja bei der Regelung des OB in Hannover so, das IN JEDEM FALL eine gewisse Stellenanzahl für Migranten reserviert sind, und die werden NUR unter diesen ausgefüllt, egal welche besseren Qualifikationen andere Bewerber mitbringen.

Bedeutet, im Zweifelsfall nimmt die Stadt Hannover lieber in Kauf, einen Migrationsbewerber erst einmal in teuren Kursen die Sprache und Abläufe näherzubringen als jemanden einzustellen, der sofort die Stelle voll besetzen könnte. Die Frage bleibt, was eigentlich die Verwaltung Hannover macht, wenn nicht genügend Migrationsbewerber auf einer Stelle zur Verfügung stehen. Die Frage ist nur rein rhetorisch, bei der Fülle an Migranten und monatlichen Neuzugängen werden immer genügend Bewerber zur Verfügung stehen. Und sind war mal ehrlich: Ob ein Behinderter, der zwangseingeladen wird, überhaupt eine theoretische Chance hat, eine Stelle zu bekommen, ist doch nochmal eine ganz andere Sache.

Wer will denn belegen, warum der Behinderte eine Stelle nicht bekommt oder ob das Ganze von Beginn an ein abgekartetes Spiel der Ablehnung ist. Aber ich sag nur dazu: Ist doch klar, das sich Personen mit Migrationshintergrund gerne untereinander helfen, hier ist es mal öffentlich geworden, viele Dinge passieren hinter den Kulissen.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Photos und Events Photos und Events Photos und Events
Info.