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ÖRAK: Rechtsstaatliche Defizite bei der Datenauswertung

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 28.11.2022, 21:09 Uhr
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Wien [ENA] Es ist höchste Zeit, dass der Östrreichische Rechtsanwaltkammertag (Örak) "tiefgreifende Reformen bei der Sicherstellung und Auswertung von Daten und Datenträgern" fordert, nachdem gerade die Chatverläufe zwischen dem ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz die österreichische Innenpolitik erschütterten und die Handydatenauswertung in Frage stellt.

Sie ist nämlich erst dann rechtsstaatlich vertretbar, wen es eine solide Gesetzesgrundlage für den Umgang mit Datenträgern gibt. Sehr wohl zeigt das Gutachten des Örak, dass vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien von Frau Prof. Ingeborg Zerbes erstellt wurde, grundsätzlich erhebliche rechtsstaatliche Defizite im Umgang mit Kommunikationsgeräten wie Handys, Laptops oder Tablets. Nach dem Präsidenten der Örak Dr. Armenak Utudjian besteht dringender Handlungsbedarf um Beschuldigenrechte auf ein rechtsstaatlich vertretbares Niveau anzuheben. Das Problem dabei ist, daß die heute geltenden Sicherstellung Befugnisse der Ermittlungsbehörden noch aus einer Zeit vor Smartphones und Kommunikationgeräten stammen.

Wie sich in der Chataffaire zeigte, benötigten die Ermittlungsbehörden anscheinend für die Konfiszierung des Schmid Handys weder eine richterliche Bewilligung, noch musste ein dringender Tatverdacht vorliegen, sodass die Vermutung der Anklagebehörde, Schmid hätte geschönte Umfragen mit Scheinrechnungen bezahlt, auch ohne dringenden Tatverdacht für die Anordnungen der Staatsanwaltschaft genügten. Diese konnte dann ohne weiteres die Handydaten den Medien zuspielen. Das hat auch damit zu tun, dass eine richterliche Kontrolle zum Schutz der Verschwiegenheitsrechte fehlen. Obwohl es naheliegend ist die Studie mit den brisanten innenpolitischen Geschehnissen in Verbindung zu bringen, betont die Örak, dass das aber nicht ihrer Absicht entspricht.

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