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Mundtot durch zensurales Fallbeil

Verantwortlicher Autor: Ronaldo Goldberger Romanshorn TG, 10.07.2022, 11:15 Uhr
Kommentar: +++ Politik +++ Bericht 8222x gelesen

Romanshorn TG [ENA] Sie kamen im Morgengrauen, verkleidet in digitalen Klamotten der Stasi oder Gestapo. Egal! Die Methode ist nicht modern, sondern uralt: Das Greifkommando rafft gierig zusammen - nicht unähnlich dem digitalen Grossunternehmen YouTube unter Berufung auf Gemeinschaftsregeln -, was man sich aus staatsmännischer oder Konzernsicht genötigt sieht. Einschüchterung, Denunziation, perfides Verstossen aus dem Diskurs nach Plan.

Soziale Plattformen haben sich mittlerweile angewöhnt, von anderen erschaffene immaterielle Güter, die früher unter Urheberschutz standen, für sich selber einzufordern. Zudem beschlagnahmen ihre staatlichen Handlanger im Aussenbereich Gegenstände oder Beweismittel, um Aktivitäten sowie jene aufmüpfige Menschen zu neutralisieren oder gar aus dem Weg zu räumen, die sich nicht auf die letztgültige, einzig straflose Einheitsmeinung des jeweiligen Regime einschwören lassen wollen. Nennen wir das heutige Regime der Einfachheit halber blumig „Political Correctness“. Anwaltschaftlich würde man wohl eher von verbrecherisch motivierter Grenzüberschreitung schwadronieren.

Wenn Sie hofften, dass das Verbrennen von Hexen - der letzte Scheiterhaufen in der Schweiz brannte lichterloh am 24. Juni 1782 im Städtchen Glarus, als Anna Göldi grausamst ins Jenseits befördert wurde - oder Wegsperren sowjetischer Dissidenten in psychiatrischen Anstalten oder sibirischen Gulags bloss das Ergebnis situativer mentaler Gereiztheit war, täuschen Sie sich. Über Generationen hinweg hat man von Seite der gerade Herrschenden der Gesellschaft mit brachialen Methoden eingepflanzt, wie angeforderte „Loyalität“ umzusetzen sei. Ausschluss aus der Gemeinschaft war noch die mildeste Form der Vergeltung, die Köpfung bloss die Krönung.

In unserer ach so aufgeklärten Zeit stürmt man Arztpraxen, verjagt freischaffende Journalisten von ihren Bankkonti, beaufsichtigt vom Staatssicherheitsdienst potenzielle „Falschdenker“. In Deutschland sind Bestrebungen voll im Gang, insinuiert durch die Bundesministerin des Inneren und für Heimat, Nancy Faeser (SPD), sogar Herabwürdigung - vulgo: Kritik an der Regierung - unter Strafe zu stellen. Wenn freien Journalisten Werke ohne Vorwarnung entfernt - schönfärberisch für gestohlen oder zensuriert - werden, ist dies bloss eine kleine Vorstufe zur Verflüchtigung der viel gepriesenen Meinungsvielfalt, die sich im Extremfall auswirken könnte auf die berufliche Existenz.

Kein gepflegter Scheiterhaufen also, bloss ein Seitenast der Gattung ‚Zum-scheitern-Bringen‘ einer für die Demokratie unerlässlichen Nuance, die der konträren Meinung nämlich. Selbst konzises Hinterfragen dessen, was meinungstechnisch gerade für alle verbindlich im Land erklärt wird, gilt u.U. bereits als pseudostrafrechtliches No-Go. Es war eine angebliche „medizinische Fehlinformation“, die im Fall des journalistischen Spartensenders Kuriosum TV - notabene ohne Rückgabe des urheberrechtlich geschützten Werks - geltend gemacht wurde, um die Scharte einer angeblichen Übertretung von Richtlinien auszuwetzen.

Ausgangspunkt typischer Meinungsunterdrückung ist eine verdrehte Volte, laut derer YouTube „keine Inhalte erlaubt, die medizinische Fehlinformationen zur Prävention, Behandlung oder Diagnose von COVID-19 bzw. zur Übertragung des Coronavirus verbreiten und im Widerspruch zu medizinischen Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder lokaler Gesundheitsbehörden stehen“. Damit neugierig Gewordene entscheiden können, inwieweit das zelebrierte Hochamt der WHO zur Wahrheitsfindung beiträgt, sei hier nun die Verlinkung des inkriminierten Interviews vom 24.06.22 mit dem Juristen Dr. iur. Gerald Brei auf der unzensierten Plattform rumble.com angezeigt: https://rumble.com/v1aws3d-dr.-gerald-breis-magische-wortakrobatik.html

Wenn ein digital abgeschotteter Giftschrank vonnöten ist, um in Erfahrung zu bringen, was neuerdings als „medizinische Fehlinformation“ zu gelten hat, dann wundern Sie sich bitte nicht, dass man „Fehlinformation“ und „freie Meinungsäusserung“ durcheinander wirbelt. Ein Jurist kann keine Fehlinformation zur Medizin abgeben. Hierfür ist er qua seines fachlichen Wissens gar nicht befugt. Eine Meinung abgeben sollte er aber schon noch dürfen, würde man auf den Tag genau 240 Jahre nach der letzten Hexenverbrennung in der Schweiz bescheidenerweise meinen wollen…

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