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Coronerie und ihre Folgen - A

Verantwortlicher Autor: Joachim Scheuermann Berlin, 24.09.2021, 21:08 Uhr
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Berlin [ENA] Himmelschreidend ist, daß nach nunmehr 18 Monaten der Coronerie immer noch POSITIV Getestete mit Infizierten bzw. Erkrankten gleichgesetzt werden. Es werden Zahlen vom 29.07.21 publiziert auf lgl.corona am 30.07.21 Jeweils in der Reihenfolge Altersklassen in 10-Jahresschritten und weiblich/männlich - Diverse sind immun gegen Corona oder vollkommen bedeutungslos - und aktuelle Zahlen analysiert.

Für ein Jahr bis ca. Mitte August wurden die Zahlen der Positiv Getesteten und der Verstorbenen in Zehner Altersblöcken angegeben. Jeweils die Jahre Eins bis Null einer Zehnerstufe bildeten eine Altersklasse. Ak Zehn 20.940/22579 Ak Zwanzig 34667/36.186 Ak Dreißig 51.808/56.927 Ak Vierzig 45.907/49.063 Ak Fünfzig 47.976/55.669 Ak Sechzig 51.910/53.199 Ak SIEBzig 25.136/26.932 Ak ACHTzig 17.702/16.487 Ak NEUNzig 20.844/11.715 Ak EINhundert 7.366/2.153 Ak EINHUNDERT PLUS 151/22

Für die Verstorbenen im Zusammenhang mit Corona - nicht unbedingt durch Corona - in den entsprechenden Altersklassen sahen die Zahlen folgendermaßen aus: Ak Zehn 3/0 Ak Zwanzig 1/1 Ak Dreißig 4/10 Ak Vierzig 11/23 Ak Fünfzig 36/70 Ak Sechzig160/417 Ak SIEBzig 433/943 Ak ACHTzig 1356/2240 Ak NEUNzig 3544/3218 Ak EINhundert 1861/863 AK EINhundert PLUS 44/6 Erkennbar ist eine deutliche Diskrepanz zwischen der Anzahl der Verstorbenen unter sechzig Jahre und darüber.

Sinnigerweise wurde nun kurz vor der WAHL die statistische Darstellung wieder geändert wie zu Anfang der CORONERIE als die Altersklassen anders gefaßt waren. Derzeit ist die Darstellung so AK1 = Null bis Fünf; AK2 = Sechs bis Elf; AK3 = Zwölf bis Fünzehn; AK4 = Sechzehn bis Neunzehn; AK5 = Zwanzig bis vierunddreißig; AK6 Fünfunddreißig bis Neunundfünfzig; AK7 = Sechzig bis Neunundsiebzig; AK8 = ACHTZIG PLUS.

Am 11.09. waren die Zahlen in den neuen Altersklassen wie folgt: Positiv Getestete: AK 1 – 11.064/11.782; AK2 – 14.497/15.786; AK3 – 11.584/12.579; AK4 – 18.961/19.065; AK 5 – 82.574/91.186; AK6 – 129.430/129.076; AK7 – 46.022/47.282; AK8 – 31.115/16.033; Verstorbene: AK1 – 2/0; AK2 – 2/0; AK3 – 1/0; AK4 – 0/1; AK5 – 13/15; AK6 – 176/446; AK7 1.538/2.897; AK8 – 5.783/4.520

Bei den Zahlen zu den Todesfällen wird seitens der Exekutive so gehandelt als ob Corona der einzige Sterbegrund sein kann. Die Anzahl der im Zusammenhang mit Corona aufgeführten Verstorbenen ist größer als diejenige die tatsächlich wegen der Ursache Corona verstorben sind. Hintergrund ist, daß jeder dem nur irgendwann ein positiver Corona-Test zugeordnet werden kann als Corona-Toter in die Statistik eingeht, gleich ob er zum Zeitpunkt seines Todes die Erkrankung Corona. So werden auch Menschen zu den Corona-Toten gezählt die ohne Symptome DREI Tage vor ihrem Versterben positiv auf Corona getestet wurden.

Falls die normale Inkubationszeit bei dieser Erkrankung vier bis sieben Tage beträgt, zählte dieser Verstorbene zu den medizinischen Anomalien und im Normalfall werden medizinische Anomalien intensiv untersucht, was heißt es wird rechtsmedizinisch analysiert, was Todesursache war und wie sich eine Erkrankung auf den Körper ausgewirkt hat. Sehr beredt wird auch darüber nichts gesagt, wieviele der POSITIVEN oder Gestorbenen Vorerkrankungen aufgewiesen haben, die eine Erkrankung oder den Tod begünstigt haben.

Sprich Menschen, die ein höheres Risiko aufweisen, sollten sich anders verhalten oder ihre Lebensweise ändern. In der Exekutive wird dieses natürlich anders betrachtet. Hier heißt es jeder soll leben wie er möchte, aber damit keiner seine Lebensweise ändern braucht, müssen ALLE die negativen Auswirkungen mittragen, von Berufsverbot bis zur Körperverletzung mit experimentellen Gentherapien.

Natürlich sieht ein Balken in einer Graphik schöner aus, falls ich viele Altersklassen zusammenwerfe. Aber der Information des Bürgers ist damit nicht gedient, sondern es soll nur weiter Angst und Hysterie geschürt werden um den Bürger zu etwas zu zwingen, was er bei sachlicher Betrachtung und nüchterner Abwägung aller Randbedingungen NICHT unternähme. Jeder mag sich sein eigenes Urteil bilden.

Die Meinung des Autors gemäß Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 und 3 (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

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