Dienstag, 21.05.2013 13:01 Uhr

Bei Geldgewinn wird Hartz-IV gestrichen

Verfasser: Oliver Klas Frankfurt/Main, 15.08.2011, 10:05 Uhr
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Symbolbild Arbeitsamt
Symbolbild Arbeitsamt  Bild: © Oliver Klas

Frankfurt/Main [ENA] Wer als Hartz-IV Empfänger einen größeren Geldbetrag gewinnt ist nach einem Gerichtsurteil nicht mehr berechtigt Leistungen zum Lebensunterhalt zu erhalten. Gewinne werden vom Amt als Einkommen gewertet und dementsprechende Leistungen gekürzt, beziehungsweise ganz gestrichen.

Gerade wenn man nicht viel Geld besitzt, und von Hartz-IV leben muß, kommt einem ein Geldgewinn wie ein Segen. Endlich, so glauben viele, könne man seine angefallen Schulden bezahlen. Doch gerade dieses bleibt Hatz-IV Empfängern, nach einem Urteil des Frankfurter Sozialgerichtes, verwehrt. Gewinne müssen vom Amt als Einkommen gewertet und die Leistungen dementsprechend gekürzt oder sogar komplett gestrichen werden.

Frau klagte gegen Streichung der Leistungen und verlor

Nachdem eine 40-Jährige Hart-IV Empfängerin bei einer Fernsehsendung 20.000 Euro gewann wurden ihr die Leistungen gestrichen. Sie zog vor das Sozialgericht Frankfurt und verlor. Die Richter begründeten ihr Urteil, dass der Gewinn als Einkommen gewertet werden muß, von dem die Frau hätte leben können. Doch anstatt ihren Lebensunterhalt mit dem Gewinn zu bestreiten verwendete die Frau das Geld um Schulden zu bezahlen. Aus Sicht des Gerichtes darf es jedoch nicht sein, dass der Steuerzahler hierbei für den Lebensunterhalt einspringen muß.

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