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Außerparlamentarischer Untersuchungsausschuss Austria

Verantwortlicher Autor: Walter Vymyslicky Wien/Österreich, 11.01.2021, 19:53 Uhr
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Wien/Österreich [ENA] ACU-Austria (Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss) beabsichtigen den Diskurs anzustoßen und zu fördern. Die Hand sei ausgestreckt, man stehe für jede wissenschaftliche Diskussion zur Verfügung. Live im Fernsehen, mit Politikern, Wissenschaftlern und Spezialisten. Die Bevölkerung habe ein Recht darauf, sich selbst ein Bild zu machen und zu entscheiden, wer die besseren Argumente habe.

Einer der Initiatoren der Gruppe ACU-Austria, bestehend aus Rechtsanwälten für Grundrechte, Anwälte für Aufklärung und die Plattform Respekt, ist Andreas Sönnichsen, der Leiter der Abteilung für Allgemein- und Familienmedizin an der Meduni Wien, der bereits seit dem Frühjahr mehrmals medial gegen die Coronamaßnahmen in Erscheinung getreten ist. In dem optisch seriös anmutenden, ganzseitigen Inserat heißt es, man wolle die Bevölkerung "wissenschaftlich fundiert informieren": Masken seien "nutzlos und gesundheitsschädlich" und die "Zwangsimpfung" sei "nicht verantwortungsvoll geprüft" worden.

Eine der Pläne von ACU-Austria ist eine Amtshaftungsklage: Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinen Erkenntnissen aus Juli und Oktober 2020 festgestellt, dass wesentliche Bestimmungen der Corona-Verordnungen gesetzwidrig waren und nicht mehr anzuwenden sind. Darunter fallen u.a. die Differenzierung der Geschäftsflächen von Betrieben mit bis zu und mehr als 400m², die Schließung der Gastronomiebetriebe, die Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen, das allgemeine Betretungsverbot von öffentlichen Orten, das verpflichtende Tragen einer MNS-Maske an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen.

Da die Verordnungen nicht dokumentiert wurden, die Verordnungsakte so gut wie leer sind, ist rechtlich zu schließen, dass sämtliche Bestimmungen der Verordnungen gesetzwidrig waren bzw. sind. Daraus folgt, dass der erste Lockdown und die Nachfolgeverordnungen gesetzwidrig und sämtliche Betriebsschließungen in Österreich unrechtmäßig waren und die Republik Österreich nach dem AHG (Amtshaftungsgesetz) zum Schadenersatz an geschädigte Personen verpflichtet ist. Somit besteht für Sie die Möglichkeit, alle finanziellen Schäden, die Sie vorerst im Zeitraum vom 16.3 – 31.10.2020 erlitten haben, in einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich geltend zu machen.

Wenn Sie sich als Geschädigte oder Geschädigter an einer solcher Klage beteiligen möchten, bieten sie an, sich in ein Formular auf ihrer homepae einzutragen. (https://www.acu-austria.at/beteiligung-an-amtshaftungsklage/)

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