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125. Geburtstag einer der ersten Stunde

Verantwortlicher Autor: Fimteam goldecken.tv R. Majchrzak Wesel (Niederrhein), 17.09.2021, 10:39 Uhr
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125. Geburtstag  Dr. Elisabeth Selbert
125. Geburtstag Dr. Elisabeth Selbert   Bild: Elisabeth-Selbert-Gesamtschule (Bonn)

Wesel (Niederrhein) [ENA] Dank des unermüdlichen Engagements von Dr. Elisabeth Selbert und drei weiteren Frauen wurde der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Das Grundgesetz und damit auch dieser Gleichheitsgrundsatz wurden am 23. Mai 1949

Dank des unermüdlichen Engagements von Dr. Elisabeth Selbert und drei weiteren Frauen wurde der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Das Grundgesetz und damit auch dieser Gleichheitsgrundsatz wurden am 23. Mai 1949 in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates verkündet. Am 27. Februar 2019 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Nachhaltigkeit des Rates der Stadt Wesel, Dr. Elisabeth Selbert für ihr herausragendes Engagement zugunsten der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sichtbar zu würdigen: Eine neue Straße in Wesel-Lackhausen wurde nach ihr benannt.

Lebensweg der bedeutenden Sozialdemokratin Elisabeth Selbert wurde in Kassel geboren und wäre am 22. September 125 Jahre alt geworden. Ab 1903 besuchte die junge Elisabeth die Volksschule. Sie wechselte 1907 zur Mädchenrealschule. Ein „Reifezeugnis“ über ihre erfolgreich abgeschlossene Schulzeit erhielt sie nicht, da zu dieser Zeit nur Jungen diese Urkunde erhielten. Elisabeth fühlte sich gegenüber ihren männlichen Schulkameraden diskriminiert. 1912 besuchte sie für ein Jahr die Kasseler Gewerbe- und Handelsschule.

Elisabeth wäre gerne Lehrerin geworden. Allerdings war es ihrem Vater nicht möglich, die Ausbildung zu finanzieren. Deshalb begann sie als Auslandskorrespondentin bei einer Export - Importfirma in Kassel zu arbeiten. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges verlor sie jedoch ihre Anstellung. 1916 wird sie Postbeamtenanwärterin. Zwei Jahre später (1918) lernte sie ihren späteren Ehemann, Adam Selbert, den Vorsitzenden des Arbeiter- und Soldatenrates in Niederzwehren bei Kassel, kennen und lieben. Im gleichen Jahr trat sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) ein.

Vom damaligen Oberbürgermeister der Stadt Kassel, dem späteren Reichskanzler Philipp Scheidemann, ermutigt, engagierte sie sich politisch. 1920 heirateten Elisabeth Rohde und Adam Selbert und gründeten eine Familie. 1925 holte sie die Abiturprüfung nach und begann an der Universität Marburg als einzige Frau ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften. Später zog sie es an die Universität nach Göttingen. Nach sechs Semestern schloss sie ihr Studium mit Auszeichnung ab. 1930 promovierte sie mit dem Thema „Zerrüttung als Ehescheidungsgrund“. 1934 erhielt sie ihre Zulassung als Rechtsanwältin in Kassel. Gemeinsam mit anderen Anwälten versuchte sie, Menschen vor Verfolgung, Zwangsarbeit und Konzentrationslagern zu schützen.

Auszeichnung 1956 wurde die engagierte Juristin mit dem Großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Erst 1981, im Alter von 85 Jahren, beendete sie ihre Arbeit als Anwältin. Am 09. Juni 1986 starb Dr. Elisabeth Selbert in Kassel. Einsatz für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Elisabeth Selber 1946 für die SPD in den Verfassungsbeirat für Groß-Hessen und 1948 in den Parlamentarischen Rat gewählt. Aufgabe des Parlamentarischen Rates war es, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Zu dem Parlamentarischen Rat gehörten vier Frauen und 61 Männer. Der Grundsatz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ sorgte für erhebliche Diskussionen.

Nur mit außerordentlicher Überzeugungsarbeit und dem Einsatz aller vier Frauen des Parlamentarischen Rates (Dr. Elisabeth Selbert, Frida Nadig, Dr. Helene Weber und Helene Wessels) war es möglich, den Gleichheitsgrundsatz im Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG durchzusetzen. Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Im entsprechenden Protokoll heißt es dazu: "Artikel 3 Absatz 2 hat seine jetzige Gestalt ... nach sehr ausführlichen und erregten Debatten gewonnen." Die schlichten Worte in Art 3 Abs. 2 Satz 1 der deutschen Verfassung „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ hatten weitreichende Auswirkungen.

Die Gleichberechtigung wurde dadurch nicht mehr nur gefordert, sie wurde gesetzlich verankert. Aufgrund dieses Satzes wurden große Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Erbrechtes, Eherechts oder Arbeitsrechts grundlegend reformiert. Würdigung für Dr. Elisabeth Selbert In der Broschüre „WEGgefährtinnen der Stadt Wesel“ wird an Dr. Elisabeth Selbert als eine von 33 Frauen erinnert, nach denen Straßen in Wesel benannt sind. Im September 2020 haben Bürgermeisterin Ulrike Westkamp und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wesel, Regina Lenneps, die Broschüre „WEGgefährtinnen der Stadt Wesel“ vorgestellt.

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